Der Elternrat ist ein festes Gremium jeder Schule, das regelmäßig tagt und damit ein wichtiges Bindeglied in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft darstellt. Die Elternratssitzungen werden von dem Vorstand einberufen.
Aufgaben und Funktionen des Elternrats:
- er wirkt mit der Schulleitung und den Lehrkräften bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammen,
- informiert die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz. Er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen.
- setzt sich für die Belange der Schüler und Eltern ein,
- gestaltet das schulische Leben mit
Die Schulkonferenz
Der Elternrat entsendet gleich viele Mitglieder wie die Lehrerkonferenz in die Schulkonferenz. Hier werden für die Schule wichtigen Angelegenheiten beraten und beschlossen.
Kreiselternrat / Elternkammer
Hier werden überregionale Schulthemen behandelt.